Toter-Winkel-Aufkleber (Angles Morts)

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6 Stunden 49 Minuten her - 6 Stunden 47 Minuten her #2239 von fifthwheeler
Im ADAC haben wir zu dem Thema Toter-Winkel folgendes gefunden:

Kennzeichnung bei Gespannen

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.

Allerdings sagt der Gesetzestext in Frankreich: dass die Beschilderung nur in städtischen Gebieten erforderlich ist, doch eine entsprechende Definition, was eine Stadt ist, fehlt. Zumindest würde ich dann das Befahren der Autobahnen ausschließen.

Der Celtic Rambler hat definitiv über 3,5 to.

Hat jemand damit Erfahrung ?

Gruß Jörg
 
Letzte Änderung: 6 Stunden 47 Minuten her von fifthwheeler.

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5 Stunden 26 Minuten her - 5 Stunden 25 Minuten her #2240 von fifthwheeler
Ich habe hier noch mal den Gesetzestext, wonach es keine Ausnahmen für Autobahnen gibt, bzw. es für alle Straßen gilt:

Der Original Gesetzestext im französischen lautet: 

"Les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules agricoles et forestiers, des engins spéciaux et des véhicules d'intervention des services de l'Etat, doivent être équipés d'une signalisation matérialisant les angles morts, visible sur les côtés et à l'arrière du véhicule."

Übersetzt bedeutet das: 
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Spezialfahrzeugen und Einsatzfahrzeugen der Staatsdienste, müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, die die toten Winkel auf den Seiten und am Heck des Fahrzeugs anzeigt.

Somit ist der Celtic Rambler definitiv damit auszustatten.
 
Letzte Änderung: 5 Stunden 25 Minuten her von fifthwheeler.

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3 Stunden 7 Minuten her #2241 von uoco
ich brauche es nicht, da beide Fahrzeuge bei 3,5 t
liegen ( abgelastet ).
Es gibt das Schild auch mit Saugnapf, bei HACO gesehen.
Muss also nicht geklebt werden, in Frankreich ran, in Spanien wieder weg.

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2 Stunden 29 Minuten her #2242 von HelmiHH
Ich bin dieses Jahr in Frankreich gewesen, da hat kein Gespann oder Womo so einen hässlich Aufkleber dran, ich selbst auch nicht und es gab keinerlei Probleme, gruß Helmut.

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2 Stunden 6 Minuten her #2243 von fifthwheeler
Wie gesagt, mag alles sein, aber es ist nunmal Vorschrift. Und die Franzosen sind pleite und ich habe kein Lust denen 135 € zur Finanzierung des Staates zu zahlen. Und ich habe auch keine Lust mit der Polizei auf der Autobahn eine Diskussion anzufangen.
Ich habe mir jetzt selbsthaftende (wiederverwendbar) bestellt und so kann ich diese bei belieben an und ab machen.

www.reflexfolie.de/schilder/hinweisschil...r=10440037-OFM&c=856

Preiswerter als eine Strafe.

Gruß Jörg

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1 Stunde 58 Minuten her #2244 von HelmiHH
Wie gut, dass ich nur bis 3,5t schwer bin, kommt für mich also nicht zum Tragen ;-)

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