Fahrstunden bzw. Training

Mehr
2 Jahre 7 Monate her #534 von JensW
Fahrstunden bzw. Training wurde erstellt von JensW
Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Leider gehöre ich nicht zu Mitgliedern, die sich ernsthaft mit dem Kauf eines 5th-wheelers beschäftigen, zumindest mal bestimmt nicht die nächsten 10 Jahre... aber sag niemals nie :-)
Ich bin aber großer Fan und habe mir nun erstmalig für unseren großen Familienurlaub in den USA einen 34ft 5th Wheeler gemietet. Spätestens danach werde ich vermutlich vollkommen infiziert sein ;-) 
Auch wenn ich grundsätzlich kein ängstlicher Mensch bin, habe ich doch großen Respekt davor, zumal ich noch nie in meinem Leben Anhänger gefahren bin (alte Führerscheinklasse 3, also theoretisch darf ich das alles...).
Daher meine Frage:
Kennt jemand eine Möglichkeit, Fahrstunden oder ein Fahrtraining mit einem 5th-Wheeler zu belegen? Ich benötige keinen Schein oder Nachweis, aber ich möchte ein bisschen Sicherheit gewinnen und optimistisch sein, dass ich das Teil in den USA auch Rückwärts in seine Campsite bekomme.
Irgendwelche Ideen? 
Danke!
Jens

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 7 Monate her #535 von fifthwheeler
Hallo Jens,

wenn Du mit einem 5th Wheeler in den USA startest, würde ich erstmal sagen, da hast Du erheblich mehr Platz als auf europäischen Strassen. Sich hier einen 5th Wheeler zu mieten / kaufen und gleich nach Italien in die kleinen Bergdörfer zu fahren, wäre Wahnsinn.

Sie das ganze mal entspannt. So ein 5th Wheeler lässt sich leicht rückwärts rangieren wie ein Deichsel Anhänger. Eine Fahrschule dafür ist mir nicht bekannt.
Du könntest höchstens mal bei einer LKW Fahrtschule nachfragen, aber da vermute ich, dass hapert an dem FS Kl. 3 (bis 7,5)
Alles fahren darfst Du mit dem alten FS 3 auch nicht.

VG Jörg

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 7 Monate her #536 von martlbub
na ja, immerhin reicht der alte 3er bis 17,5t (gelegentlich sieht man noch so Schlupflochbrummis, 7,5t Zugwagen plus 10t Auflieger)
beim Abholen in Amiland gibts sicher eine Einweisung denke ich, aber je nach dem wo Du herkommst waere natuerlich auch eine Option dass Du mal beim Treffen vorbeischaust ...

lg martl

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 7 Monate her #537 von fifthwheeler
Das mit dem Gewicht ist nicht ganz richtig. Für den alten FS 3 gilt und galt auch früher ein max. Zuggesamtgewicht von 12 to. und eine max. Fahrzeuggewicht von BIS zu 7,5 to.
Wenn Du also Dein Fahrzeuggewicht ausreizt, bleibt für den Anhänger noch bis 5,5 to.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 7 Monate her #538 von martlbub
stimmt, die 10 to haette man sich damals umschreiben lassen muessen - da ich eh mit c* und d* gesegnet bin fiel mir das nicht auf ;-)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
2 Jahre 1 Monat her #694 von frabu13
Hallo martel, nur zur Information
Du hast doch bestimmt so um 1975 den Führerschein Klasse 3 gemacht.
Bei der Fahrerlaubnis die bis Ende 1998 erworben wurde, Schein grau oder rosa
gilt folgendes:
Klasse 3 beinhaltet das Führen von Kraftwagen bis einschließlich 7.5t
sowie das Mitführen eines Anhängers mit einer Achse oder einer Tandemachse 
wo die Mittelpunkte der Achse  max. 99cm auseinander liegen durften, ab 1m Abstand
hieß es Doppelachse, für diese Anhänger war die Klasse 2 schon erforderlich.
Ferner heißt es in der Stvzo dürfen Anhänger mit durchgehender Bremsanlage das 1,5fache
des Zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fz. wiegen.
7,5t x 1,5 = 11,25 rechnerisch dürfte dann der Zug ein Gesamtgewicht von 18,75t haben.
Da die Stvzo aber sagt- Einzelachsen dürfen max. mit 11t belastet werden, haben wir dann
" nur 18,5 t ". als zGG. Dies wurde häufig von Speditionen genutzt. Wer seine FE umschreiben 
ließ auf den neuen Kartenführerschein und nachweisen konnte das er die Tätigkeit als Kraftfahrer
mit solch einem Gespann ausgeübt hat, durfte durch einen Zusatz im Kartenführerschein seine
Tätigkeit weiter ausüben. 
Wer die Fahrerlaubnis Klasse 2 besaß, der durfte diese Gespanne sowieso führen, heute benötigen Sie
die Klasse CE.
Der Bundesrat hat am 15.02.2019 den Pflichtumtausch beschlossen.
Geburtsjahr  vor 1953         FE Gültig bis 19.012033 ab diesem Datum hat dann nur noch Karten FE gütigkeit.
Geburtsjahr 1953 bis 1958   gültig bis 19.01.2022 Bitte umgehend umtauschen
Geburtsjahr 1959 bis 1964 Umtausch ab Februar 2022 umtauschen
Geburtsjahr 1965 bis 1970 Bitte noch warten, im Jahr 2023 umtauschen
Geburtsjahr 1971 oder später         gültig bis 19.01.2025   bitte im Jahr 2024 umtauschen.
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.227 Sekunden
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.