Eintragung Sattelkupplung in Zulassungpapiere

Mehr
5 Monate 2 Wochen her #1500 von LinerLeben
Hallo zusammen,

ich habe wieder eine Frage wo ich eure Hilfe benötige.

Wir haben unseren RAM und Celtic Rambler in Österreich gekauft.
Jetzt ist mir aufgefallen dass das Landratsamt in Deutschland bei der Erstzulassung die Sattelkupplung von Reese nicht eingetragen hat.

Meine Frage an euch ist.
Ist die Sattelkupplung bei euch in den Papieren des Zugfahrzeuges eingetragen oder nicht.


Danke und beste Grüße
Christoph

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
5 Monate 2 Wochen her #1501 von martlbub
Anhänge:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
5 Monate 2 Wochen her #1502 von LinerLeben
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Noch ein Frage zur Zulassung.
Musstest du eine Einzelabnahme beim TÜV machen oder hattest du ein Gutachten bei der Zulassung dabei ?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
5 Monate 2 Wochen her #1503 von martlbub
Eintragen hatte Buesching mit erledigt ... vermute aber mal dass das Einzelabnahme ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
5 Monate 2 Wochen her #1505 von LinerLeben
Ok danke.
Habe jetzt von meinem Händler in Österreich einen Einzelgenehmigungsbescheid bekommen für die Sattelkupplung.

Gehe damit mal auf mein Landratsamt in Würzburg und schaue ob ich damit die Kupplung eingetragen bekomme.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
5 Monate 2 Wochen her - 5 Monate 2 Wochen her #1506 von HelmiHH
Ist auch bei mir eingetragen, habe dafür ein Gutachten und wurde damals nach der Montage der Kupplung beim Händler erstellt und dann bei der LBV eingetragen, gruß Helmi.
Letzte Änderung: 5 Monate 2 Wochen her von HelmiHH.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.224 Sekunden
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.