Hallo Volker,
wir haben zwar keine X-Klasse, sondern eine Ford Ranger, aber einen Slider verbaut.
Dazu haben wir die vorhandene Sattelkupplung mit einem Slider ergänzt und beim TÜV Nord (über Büsching) eintragen lassen.
Wir kommen aus Nordbayern und der TÜV Süd hatte dafür kein Verständnis, daher 1000 km wegen 20 Minuten TÜV Abnahme.
Der Vorteil ist, wie Du auch beschrieben hast, dass dadurch mehr Platz zum Fahrzeug entsteht und man weiter einschlagen kann und so die Gefahr einer Beschädigung am Fahrzeug und CR verringert.
Nachteile?
Es ist ein mechanischer Slider, d.h. er muss vor dem Manöver betätigt werden und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. "Normales" Fahren mit ausgelöstem Slider ist nicht erlaubt.
Das Betätigen erfolgt, indem man aussteigt, den CR mit der Handbremse bremst, den Slider auslöst und per Fahrzeugbewegung in die Rangierstellung bringt. Dann wieder Bremse des CR lösen und das Manöver kann beginnen.
Leichter ginge es sicher mit den in den USA gebräuchlichen elektrischen Slidern, die bekommen in Deutschland lt. TÜV Nord aber keine Zulassung.
Der Slider baut etwas höher als die Sattelkupplung ohne Slider. Dadurch könnte (wie bei uns) der CR etwas nach hinten hängen. Ist aber minimal und stört uns nicht weiter.
Zu guter Letzt - alle Bauteile haben etwas Spiel, sodass sich das Gesamtspiel etwas erhöht. Will heißen, die Sattelkupplung bewegt sich etwas mehr in der Halterung. Aber auch das stellt für uns kein Problem dar.
Schöne Grüße,
Klaus