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Stellplatz in Ruhpolding
3 Monate 4 Tage her #1121
von HelmiHH
HelmiHH antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Moin Michael. ich glaube sowas gibt es nicht, ich fahre viel nach Park4Night und gebe Bewertungen bei jedem Platz wo ich stand, da schreibe ich dann auch rein, wenn der Platz geeignet ist für 10m +, wenn das Jeder machen würde hätten wir so eine Art Stellplatzführer für Größere, gruß Helmi.
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3 Monate 4 Tage her - 3 Monate 4 Tage her #1122
von Müller
Müller antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Ich habe da auch schon alles durchsucht, da gibt es nicht vernünftiges. Helma hat recht wenn jeder hier ein bisschen Pflege betreiben würde, hätten wir irgendwann ein Register. Ich versuche ebenfalls meine angefahrenen Plätze einzustellen.
Letzte Änderung: 3 Monate 4 Tage her von Müller.
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3 Monate 4 Tage her #1123
von fifthwheeler
fifthwheeler antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Nun dafür haben wir u. a. auch dies Forum erschaffen und pflegen dies. Aber füllen können es eben nur die Nutzer.
VG Jörg
VG Jörg
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3 Monate 4 Tage her #1125
von Mike14
Mike14 antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Vielen Dank, ich fahre überwiegend nach dem "Stellplatz Radar" oder ADAC Pincamp. Werde versuchen, meine Faulheit zu überwinden und Beurteilungen hier einstellen.
Beste Grüsse
Michael
Beste Grüsse
Michael
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3 Monate 3 Tage her #1130
von KJT-CR
die Argumentationskette würde mich brennend interessieren.
Könnte ja immer mal interessant sein.
Grüße,
Klaus
KJT-CR antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Hallo Jörg,Ich hatte das Ordnungsamt vom Forums aus auch angschrieben und nochmals den Sachverhalt geklärt.
Das ein Sattelzug gemäß SVZuO EIN Fahrzeug und somit im angekoppelten Zustand als Wohnmobil anzusehen ist.
Deshalb wollte ich ja Dein Kfz Kennzeichen.
VG Jörg
die Argumentationskette würde mich brennend interessieren.
Könnte ja immer mal interessant sein.
Grüße,
Klaus
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3 Monate 3 Tage her #1131
von fifthwheeler
fifthwheeler antwortete auf Stellplatz in Ruhpolding
Gemäß der Definition in der StVZO was Fahrzeuge sind, wird ganz klar zwischen Fahrzeugkombinationen, z. B. Lkw und Anhänger, oder Pkw und Anhänger und einem Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger unterschieden.
Ein Sattelkraftfahrzeug wird in der StVZO wie EIN Fahrzeug behandelt.
Ein Sattelkraftfahrzeug wird in der StVZO wie EIN Fahrzeug behandelt.
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