Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D

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1 Woche 4 Tage her #1430 von KJT-CR
Hallo Dietmar,

danke für die Info.

Ich glaube, ich habe ein Déjà-vu.

Genauso ist es bei mir gelaufen. Die Zulassungsstelle hat zwei Jahre eingetragen, der TÜV hat vehement widersprochen und auf jährliche Vorführung gepocht.
Das Argument ist eindeutig - TÜV nach zulässiger Gesamtmasse, heißt 4.300 kg.

Ich habe sogar bei dem TÜVler vom TÜV Nord nachgefragt, der mir seinerzeit die Abnahme über Büsching gemacht hat.

Hier die Antwort:

"die HU-Frist bezieht sich auf das Zul. Ges.Gew., nicht auf die Summe der Achslasten.
Die 12-Monatsfrist ist korrekt."

Was soll man jetzt glauben?

Fakt ist, egal was gemacht wird, ob jährlich oder alle 2 Jahre TÜV, im Zweifels- u./o. Schadensfall ist alleinig der Halter verantwortlich.

Ich fahre alle Jahre zum TÜV und sehe das als Sicherheitsgewinn. Die Prüfung kostet nicht die Welt und wenn ich die Bremsen in einer Lkw-Werkstatt prüfen ließe, bekäme ich das auch nicht umsonst.

Schöne Grüße und gute Fahrt,
Klaus

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1 Woche 4 Tage her - 1 Woche 4 Tage her #1431 von martlbub
na ja, willkommen in D ;-)
rein rechnerisch muss die Bremse vom CR ja bloss 3,5t verzögern, denn die 800kg Sattellast trägt der Pickup.
und wenn O2 bloss alle 2 Jahre TÜV braucht wäre das ja dann nicht illegal.
wichtig ist dass wir sicherstellen dass es wirklich in Ordnung ist mit O2 ;-)
ich bin an dem Thema aber definitiv auch noch dran!
lg martl

so - laut TÜV ist für die HU der Eintrag in F.2 relevant, >3500=jährlich
jetzt hab ich grad mal die Versicherung angefragt wie da der Unterschied zwischen O2 und O3 ist ...
Letzte Änderung: 1 Woche 4 Tage her von martlbub. Begründung: update

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