Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D

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11 Monate 2 Wochen her #1430 von KJT-CR
Hallo Dietmar,

danke für die Info.

Ich glaube, ich habe ein Déjà-vu.

Genauso ist es bei mir gelaufen. Die Zulassungsstelle hat zwei Jahre eingetragen, der TÜV hat vehement widersprochen und auf jährliche Vorführung gepocht.
Das Argument ist eindeutig - TÜV nach zulässiger Gesamtmasse, heißt 4.300 kg.

Ich habe sogar bei dem TÜVler vom TÜV Nord nachgefragt, der mir seinerzeit die Abnahme über Büsching gemacht hat.

Hier die Antwort:

"die HU-Frist bezieht sich auf das Zul. Ges.Gew., nicht auf die Summe der Achslasten.
Die 12-Monatsfrist ist korrekt."

Was soll man jetzt glauben?

Fakt ist, egal was gemacht wird, ob jährlich oder alle 2 Jahre TÜV, im Zweifels- u./o. Schadensfall ist alleinig der Halter verantwortlich.

Ich fahre alle Jahre zum TÜV und sehe das als Sicherheitsgewinn. Die Prüfung kostet nicht die Welt und wenn ich die Bremsen in einer Lkw-Werkstatt prüfen ließe, bekäme ich das auch nicht umsonst.

Schöne Grüße und gute Fahrt,
Klaus

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11 Monate 2 Wochen her - 11 Monate 1 Woche her #1431 von martlbub
na ja, willkommen in D ;-)
rein rechnerisch muss die Bremse vom CR ja bloss 3,5t verzögern, denn die 800kg Sattellast trägt der Pickup.
und wenn O2 bloss alle 2 Jahre TÜV braucht wäre das ja dann nicht illegal.
wichtig ist dass wir sicherstellen dass es wirklich in Ordnung ist mit O2 ;-)
ich bin an dem Thema aber definitiv auch noch dran!
lg martl

so - laut TÜV ist für die HU der Eintrag in F.2 relevant, >3500=jährlich
jetzt hab ich grad mal die Versicherung angefragt wie da der Unterschied zwischen O2 und O3 ist ...
Letzte Änderung: 11 Monate 1 Woche her von martlbub. Begründung: update

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6 Monate 2 Wochen her - 6 Monate 2 Wochen her #1735 von Meenzer
Hallo LinerLeben,
ich habe gerade bei ADAC mal wegen der Versicherung nachgefragt. Die versichern den CR nur Kasko aber keine Vollkasko.
Wie hast du das mit der Vollkasko gemacht. Mir erscheint bei dem Kaufwert die 170,-€ extrem wenig

Gruß
Georg
Letzte Änderung: 6 Monate 2 Wochen her von Meenzer.

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6 Monate 2 Wochen her #1737 von fifthwheeler
Hallo an Alle,

es ist immer so, dass der Fahrzeugführer für sein Fahrzeug haftet und auch die Korrektheit alle Eintragungen zu überprüfen hat.

Wenn also das SV Amt eine falsche EIntragung macht und nach 13 Monaten ein Unfall passiert, kann durchaus die Versicherung den  Fahrzeugführer zur Haftung ziehen, denn dieser hätte ja nach 12 Monaten das Fahrzeug beim TÜV vorführen müssen. Das SV Amt kann man dann nicht in die Haftung ziehen.
Zudem kann es teuer bis hin zur Stilllegung mitten in der Urlaubsreise kommen, wenn man in eine Kontrolle gerät und dann womöglich Monate überfällig ist.

Wie Martin und Klaus ja bereits schreiben, es gilt nicht die Achslast sondern das ZGG und das ist >3.5 to, also TÜV nach jedem Jahr.

Letztendlich muss jeder selber wissen, welches Risko er eingeht.

Gruß Jörg
 

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6 Monate 2 Wochen her #1738 von LinerLeben
Hallo Georg,

wir haben zuerst auf der "normalen" Hotline angerufen und der Kollege meinte da müsse er in der "Spezial Abteilung" nachfragen.

Nach 5 Minuten hatte ich einen Rückruf.
Wir zahlen 770 € VK mit einer SB von 2.500 €.
Kaufpreis versichert 148.000 €


Beste Grüße
Christoph
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6 Monate 2 Wochen her #1739 von Meenzer
Hallo Christoph,
bist du Mitglied bei dem ADAC
Vielleicht ist das ausschlaggebend

Gruß
Georg

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